Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt)

(nachfolgend „AVuLB der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt)“ genannt)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die AVuLB der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Nichtverbrauchern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.

(2) Die AVuLB der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AVuLB der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, LOGILUX Europe hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Alle von den AVuLB derLEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) abweichenden Vereinbarungen, die zwischen LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) und dem Käufer getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.

(4) Die AVuLB der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gelten auch für sämtliche künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

(5) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer werden die AVuLB der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) auch Bestandteil des Vertrages, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung erfolgt.

§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen, Lieferung

(1) Sämtliche von der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) abgegebenen Angebote, unabhängig von der Form, in der sie dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich und gelten vorbehaltlich der Lieferfähigkeit der Lieferanten vder LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt).

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im angebotenen Preis nicht enthalten, es sei denn es wird separat darauf verwiesen.

(3) Soweit Lieferung an einen anderen Bestimmungsort als dem Sitz der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) vereinbart ist, beschränkt sich die Lieferverpflichtung, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, auf das Abladen zu ebener Erde an der Bordsteinkante des Empfängers. Bei Lieferungen mit einem Gewicht von mehr als 1.000 kg ist das Abladen durch die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nicht geschuldet, sondern vom Kunden auf eigene Kosten durchzuführen.

(4) Aufträge des Kunden gelten als angenommen, wenn Sie durchdie LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich bzw. innerhalb der vereinbarten Frist geliefert bzw. bei Abholung durch den Käufer bereitgestellt werden.

(5) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen seitens Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt), die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) bestätigt worden sind.

(6) Änderungen und/oder Erweiterungen des Liefer- bzw. Leistungsumfanges, die sich bei Ausführung der jeweiligen Bestellung als erforderlich erweisen, bleiben vorbehalten.

(7) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, die der Käufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) erhält, behält sich die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) Eigentums- und Urheberrechte vor.

(8) Werden der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

(9) Dienstleistungen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt), die über die Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z.B. die Übernahme von dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Beratungs- und Planungsleistungen bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen.

(10) Der Mindestauftragswert beträgt 15,00 Euro für Kleinaufträge (inkl. Versandkosten). Unter diesem Betrag ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, ein zusätzliches Entgelt für den Mehraufwand von 5,00 Euro zu berechnen oder den Vertrag abzulehnen.

(11) Alle im Zusammenhang mit Unterlagen (Kataloge, Broschüren, Angebote etc.) der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) eventuell verwendeten Begriffe (insbesondere „zugesicherte Eigenschaften“, „garantierte Leistung“, „garantieren“, „Garantie“ etc.) verstehen sich nicht als Beschaffenheitsgarantien im Sinne der §§ 443, 444, 639 BGB. Die getroffenen Äußerungen stellen stets eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit und Leistungscharakteristika der Artikel dar, ohne dass damit eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der erwähnten Gesetzesbestimmungen abgegeben wird. Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Werbeaussagen Dritter, insbesondere Werbeaussagen von Herstellern und deren Gehilfen.

(12) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Käufer zu erfolgen hat. Im Fall des Lieferverzugs ist die Haftung der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) auf 3% des von der verspäteten Lieferung betroffenen Nettolieferwertes begrenzt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.

(2) Hat der Käufer der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) ein SEPA-Basismandat oder ein SEPA-Firmenmandat erteilt und sind keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, erfolgt der Einzug der Lastschrift durch die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) 3 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Frist für das Einzugsavis kann im Fall des SEPA-Basismandats auf 5 Tage vor Einzug bei erst- oder einmaliger Lastschrift und 2 Tage vor Einzug bei wiederkehrenden Lastschriften, im Fall des SEPA-Firmenmandats auf 1 Tag vor Einzug verkürzt werden. Der Käufer sichert in allen Fällen zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

(3) Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, pro Lieferung an den mit dem Käufer vereinbarten Lieferort einen durch Transportbeauftragte Unternehmen berechneten Treibstoffkostenzuschlag weiterzureichen, der gesondert in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen wird. Die Höhe des Treibstoffkostenzuschlags ist bei der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) zu erfragen. Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) kann die Höhe des Treibstoffkostenzuschlages zu Beginn eines jeden Quartals anpassen.

(4) Leistungen des Käufers erfüllungshalber werden nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung angenommen.

(5) Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) über den Wert verfügen kann.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.

(7) Die Forderungen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) werden unabhängig von der Laufzeit etwaig hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug- um Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.

(8) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.

(9) In den Fällen der Absätze (5) und (6) kann die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) die Einzugsermächtigung i.S.d. § 6 Abs. (6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug um Zug - Zahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese, sowie die in vorstehendem Absatz (6) genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.

(10) Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt seitens des Käufers ist ausgeschlossen, wenn er den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.

(11) Eine Aufrechnung ist nur mit von der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§ 4 Verpackung

(1) Die Verpackung wird. Wenn nicht abweichend vereinbart, gesondert berechnet.

(2) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit durch die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) mit dem Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.

(3) Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 20 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung gleich in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.

(4) Für Transportbehälter, die im Eigentum der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) stehen und nach Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist durch den Kunden an LOGILUX Europe zurückgegeben werden, ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, unter Verzicht auf das Eigentum am Transportbehälter, eine Unkostenpauschale in Höhe von 10 Euro zu verlangen.

§ 5 Gefahrenübergang

(1) Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort und entsprechender Benachrichtigung an den Käufer durch die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) geht die Gefahr auf den Käufer über.

(2) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

(3) Teillieferungen sind zulässig.

(4) Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) die Erklärung verlangen, ob ein Rücktritt oder innerhalb angemessener Frist Lieferung erfolgt. Erklärt sich die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten.

(5) Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen etwaig gegen die Vorlieferanten bestehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.

(6) Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) bezieht, behält sich die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) das Eigentum vor, bis sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

(2) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt), ohne dass die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) hieraus verpflichtet wird, die neue bewegliche Sache in Gänze zu übernehmen; die neue Sache wird Eigentum der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt). Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gehörender Ware erwirbt die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt das Miteigentum auf die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

(3) Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der von der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) geltend gemachte Rechnungsbetrag, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt), so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) an dem Miteigentum entspricht.

(4) Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Abtretung an. Vorstehender Abs. (3) Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

(5) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von vorstehenden Absätzen (3) und (4) auf die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring- Erlöses wird die Forderung der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) sofort fällig.

(6) Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß vorstehenden Absätzen (3) bis (5) abgetretenen Forderungen. Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

(7) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

(8) Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Rechte zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

(9) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 10%, so ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

(10) Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus dem Rechnungsbetrag (Faktura-Wert), den die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) gegenüber dem Käufer verlangt.

§ 7 Mängeluntersuchung, Gewährleistung

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen; im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.

(2) Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.

(3) Der Käufer ist verpflichtet, der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

(4) Bei berechtigten Beanstandungen ist die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.

(5) Ansprüche des Käufers wegen Nacherfüllung beschränken sich auf die Ersatzlieferung oder Nachbesserung der mangelhaften Ware. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

(6) Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich zu informieren.

(7) Soweit bei der Installation komplexer Licht- und Steuerungssysteme (z.B. DALI) die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) die Planung/Programmierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen – nur mit Zustimmung der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden – gleich welcher Art – die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird von der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) nicht übernommen.

(8) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nicht gesetzliche Regelungen abweichende Verjährungsfristen vorsehen.

(9) Für Schadenersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen für Sachmängel gilt § 9 (Haftungsbegrenzung).

§ 8 Rücktritt

(1) Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) kann bis zur Übergabe der gekauften Ware an den Käufer jederzeit aus wichtigem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten.

(2) Hat der Käufer den wichtigen Grund zu vertreten, hat er nur Anspruch auf Vergütung für die bis zum Zugang des Rücktritts getätigten notwendigen Aufwendungen.

(3) Hat der Käufer den wichtigen Grund nicht zu vertreten, kann er gegenüber der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) lediglich die angemessenen Kosten eines anderweitigen Bezugs der bestellten Ware (sog. Deckungskauf) geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

(4) Ein wichtiger Grund im Sinne der vorgenannten Absätze (1) bis (3) liegt insbesondere vor, wenn als Folge hoheitlicher Entscheidungen das Interesse der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) an der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung wegfällt, auf Seiten des Käufers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder dessen Voraussetzungen vorliegen.

§ 9 Haftungsbegrenzung

(1) Die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

(3) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

(4) Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

(5) Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche die Verjährungsfristen des § 7.8.

§ 10 Datenspeicherung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) personenbezogene Daten des Käufers speichert, bearbeitet und - soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung bzw. für interne Auswertungen üblich und/oder erforderlich ist oder Dritten (im Rahmen desBeratungsnetzwerks der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt)) übermittelt, soweit gesetzlich zulässig. Die Daten werden zudem zur Pflege der Kundenbeziehungen verwendet, sofern der Käufer dem nicht gemäß § 28 Abs. 4 BDSG widerspricht. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig werden Vertragsdaten zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Käufers an Dritte, insbesondere an Warenkreditversicherungen übermittelt, deren Ergebnisse auch anderen Dritten (wie s.o.) zur Verfügung gestellt werden können. Im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen, die Artikel beinhalten, die selektiven Vertriebssystemen einzelner Hersteller unterliegen, ist es darüber hinaus regelmäßig erforderlich, personenbezogene Daten (Name, Adresse, Lieferdaten) zu verarbeiten und an den entsprechenden Hersteller oder von diesem beauftragte Dritte zu übermitteln.

§ 11 Export

Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung, Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.

§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

(1) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Sitz der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) als Gerichtsstand vereinbart; die LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) bzw. deren Niederlassungen.

(3) Die Beziehungen zwischen den Parteien richten sich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AVuLB der LEDEON® Concept UG (haftungsbeschränkt) ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung in jeglicher Hinsicht am nächsten kommt.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 01.10.2021)

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